Sie oder ein Angehöriger benötigen Unterstützung und Pflege, um ein uneingeschränktes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen? Oft sind es nur Kleinigkeiten, die nun unerwartet immer schwerer fallen oder gar nicht mehr möglich sind. Zugegeben: Das Eingeständnis, dass man auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes angewiesen ist, fällt schwer. Doch wenn Pflege benötigt wird, dann erfolgt sie in der Regel zunächst Zuhause. Wir möchten dafür sorgen, dass Sie weiterhin eigenständig in Ihrer gewohnten Umgebung leben können. Je nach Pflegegrad bieten wir Ihnen das gesamte Spektrum der häuslichen Versorgung. Wir verstehen uns als Ihr Dienstleister und stehen Ihren Fragen und Wünschen offen gegenüber. In einem individuellen Vorgespräch beraten wir Sie in allen Bereichen rund um die Pflege, mögliche Unterstützungsangebote, Antragsstellung und Finanzierung. Die pflegerischen Maßnahmen stimmen wir auf Ihre Wünsche ab; dabei arbeiten wir eng mit Ihren Hausärzten, den Kliniken und den jeweiligen Versorgungsträgern zusammen.
Alle Leistungen im Rahmen der Grundpflege richten sich nach dem Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) und werden über die Pflegekasse beantragt und abgerechnet.
Alle Leistungen im Rahmen der behandlungspflege richten sich nach dem Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) und werden ärztlich verordnet. Diese Leistungen werden über die Krankenkasse abgerechnet.